Preisobergrenzen für mobile Internetnutzung im Ausland treten in Kraft
(30.06.2010) Für mobiles Surfen im EU-Ausland gelten ab dem 1.7. von der EU-Kommission angeordnete Kostenobergrenzen.
Demnach gilt eine automatische und gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro pro Monat (59,5 Euro inklusive Mehrwertsteuer). Die Betreiber sind zusätzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher vor Erreichen der Obergrenze zu informieren.
Wie spiegel-online berichtet, führt dies zu einer bizarren Situation: Verbraucher werden auf EU-Auslandsreisen besser vor Wucher-Fallen geschützt als im Inland. Hier gibt es nach wie vor keine Preisdeckelung - was zu teilweise absurden Tarifen führt.


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Das Projekt "Mobile semantische Navigation und Information" -MSNI - wird gefördert durch die Innovationsinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Neuen Länder.